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ASoK 5, Mai 2025, Seite 169

Der Arbeitgeber als Herr des Entgelts

Warum das Trinkgeld kein Entgelt iSd ASVG ist

Peter Maska

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm unter dem Punkt „Trinkgeldregelungen“ die Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Bestimmungen für die Trinkgeldpauschale inklusive Tronc-Systeme zum Ziel gesetzt. Die Absicht zur Evaluierung lässt vermuten, dass der Bundesregierung die aktuelle Regelung nicht passend erscheint. Das Bestreben nach einer praxistauglichen Ausgestaltung der Regelungen lässt erkennen, dass über deren Inhalt Unklarheiten bestehen. Dieser Beitrag geht dem Inhalt der aktuellen Regelung nach.

1. Grundlegendes

Die nachvollziehbare Kalkulation von Kosten ist die Grundlage unternehmerischer Tätigkeit. Das zu regeln, ist Aufgabe der Rechtsordnung. Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, vereinbart mit diesem das für die Arbeitsleistung zustehende Entgelt, für dessen Bemessung der in aller Regel anzuwendende Kollektivvertrag zugrunde zu legen ist und kalkuliert bei der Festlegung des Entgelts auch die Dienstgeberabgaben. Zu diesen gehören der Unfallversicherungsbeitrag sowie die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung nach dem ASVG.

Es gilt der Grundsatz, dass jede Zahlung an den Dienstnehmer, die aufgrund eines Dienstverh...

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