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ASoK 4, April 2001, Seite 126

Entwurf zu einem Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz (SV-WUBG)

Dr. Christoph Klein

In der letzten ASoK-Nummer haben wir über die Gesetzesentwürfe berichtet, die auf die Umrechnung von Schillingbeträgen in Euro in arbeitsrechtlichen Gesetzen abzielen. Diesmal geht es um denselben Vorgang in der Sozialversicherungsgesetzgebung. Der Gesetzesentwurf geht dabei nach den folgenden Spielregeln vor:

• Ab werden alle in den Sozialversicherungsgesetzen angegebenen Geldbeträge in Euro beziffert.

• Grundsätzlich erfolgt die Umrechnung nach den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 1103/97. Danach ist eine Rundung nur auf Cent vorzunehmen; im Allgemeinen soll dies auch dort gelten, wo bisher eine Rundung auf volle zehn Groschen oder auf volle Schilling vorgesehen ist.

• Dort allerdings, wo bisher auf volle zehn Schilling aufgerundet wurde, wird auf den vollen Eurobetrag aufgerundet.

• Die Beträge in den Verwaltungsstrafbestimmungen werden auf volle zehn Euro gerundet.

• Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz wird der für die Feststellung der Pflichtversicherung maßgebliche Einheitswert auf volle hundert Euro, die für die Unfallversicherung maßgebliche Versicherungsgrenze auf volle zehn Euro gerundet. Versicherte, die bloß durch diesen Rundungsvorgang aus der Versicherung fallen würden, ble...

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