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Der Erwerbsunfähigkeitsbegriff nach dem SVÄG 2000
Änderung des Erwerbsunfähigkeitsbegriffes der gewerblich Selbständigen durch die Pensionsreform 2000
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 (SVÄG 2000, BGBl. I Nr. 43/2000) ist die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit aufgehoben worden. Der große Vorteil dieser Pensionsform lag für die gewerblich Selbständigen, die grundsätzlich keinen Berufsschutz genießen, in der Gewährung eines Tätigkeitsschutzes. Um die mit der Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit einhergehenden sozialen Härten abzumildern, hat der Gesetzgeber den Zugang zur Pension wegen Erwerbsunfähigkeit erweitert, indem er den Berufsschutz für ältere Selbständige verstärkt hat. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich also der Erwerbsunfähigkeitsbegriff der gewerblich Selbständigen geändert hat.
Der Erwerbsunfähigkeitsbegriff der gewerblich Selbständigen ist ein sehr strenger. Diese Berufsgruppe genießt grundsätzlich keinen Berufsschutz. Erwerbsunfähigkeit ist für die gewerblich Selbständigen nämlich nur dann gegeben, wenn sie unfähig sind, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Das Verweisungsfeld ist somit sehr weit. Als Verweisungsberufe kommen sowohl selbständige als auch unselbständige Tätigkeiten des gesamten Arbeitsmarktes in Frage, die dem Versichert...