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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 259 Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen

Martin Sonntag

1

Die Bestimmung wurde durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135 eingefügt und trat gem § 650 am in Kraft.

2

Eine schlichte Lebensgemeinschaft eröffnet keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerpension (RS0085158).

3

Die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft ist aufgrund des nach § 27a IPRG anzuwendenden Rechts zu prüfen. Dafür bedarf das konkrete Zusammenleben zunächst einer ersten Qualifikation als eingetragene Partnerschaft nach der lex fori. Das ist nur bei ausländischen Partnerschaftsformen der Fall, die einer eingetragenen Partnerschaft funktionell gleichwertig sind, dh ihre Kernelemente aufweisen. Eingetragene Partnerschaften sind alle Arten von Lebensgemeinschaften, die förmlich begründet wurden (aber keine Ehen sind) und familien- und personenstandsrechtliche Wirkungen entfalten, auch wenn sie hinter jenen Wirkungen zurückbleiben, die eingetragenen Partnerschaften nach dem EPG zukommen. Liegen diese Charakteristika nicht vor, besteht keine eingetragene Partnerschaft, sondern selbst dann nur eine schlichte bzw faktische Lebensgemeinschaft, wenn die ausländische Rechtsordnung gewisse Rechtsfolgen an diese knüpft. Eine förmliche Beg...

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