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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 248a Anrechnung von Beiträgen zur freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung für die Höherversicherung

Martin Sonntag

1

Aufgrund der Regelung des § 231 sind sich deckende Zeiten nur einfach zu zählen, sodass Beiträge zur freiwilligen Versicherung nicht honoriert würden, wenn sie für eine Zeit entrichtet wurden, die gleichzeitig eine Beitragszeit der Pflichtversicherung oder eine EZ ist. Um dies hinanzuhalten, sollen diese Beiträge als solche zur Höherversicherung in Form eines besonderen Steigerungsbetrages honoriert werden (Pöltner/Pacic § 248a Anm 1 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

2

Beiträge zur Selbstversicherung gemäß § 18b, die vor dem geleistet wurden, gelten im Fall, dass eine Kontoerstgutschrift (§ 15 APG) zu erstellen ist, dessen ungeachtet als Beiträge zur Höherversicherung gemäß § § 248a Satz 1 idF des SVAG. § 248a Satz 2 Z 2 idF des SVAG gilt im Fall der Erstellung einer Kontoerstgutschrift (§ 15 APG) nur für Versicherungszeiten ab dem (10 ObS 7/24p).

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