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ASoK 3, März 2001, Seite 98

Zählen Wochengeldzeiten bei der "Hackler-Regelung"?

Dr. Wolfgang Höfle

Zählen Wochengeldzeiten bei der „Hackler-Regelung"? (§ 588 Abs. 6 und 7 ASVG)

Auf Grund der Pensionsreform 2000 wird der frühestmögliche Antritt für eine vorzeitige Alterspension schrittweise um 1,5 Jahre angehoben (§ 588 Abs. 6 ASVG). Eine weitere Übergangsregel enthält dabei § 588 Abs. 7 ASVG (landläufig „Hackler-Regelung" genannt): Weibliche Versicherte können – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – weiterhin mit 55 Jahren in die vorzeitige Alterspension gehen, wenn mindestens 480 Beitragsmonate vorliegen. Dabei zählen auch (bis zu 60) Kindererziehungsmonate. Wochengeldzeiten zählen (nach Auslegung der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten) nur dann, wenn sie sich mit Kindererziehungszeiten decken.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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