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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 45 Höchstbeitragsgrundlage

Andreas Blume

1

Abs 1: Die tägl Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Kalenderjahr 2025 215,00 € (monatlich 6.450,00 €; BGBl II 2024/417 - § 1 Z 2 der Kundmachung über die Aufwertung und Anpassung nach dem ASVG, dem GSVG, dem BSVG und dem B-KUVG für das Kalenderjahr 2025).

2

Abs 2: Wenn die Summe der BGL aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschreitet, ist die Erstattung von Beiträgen in der PV (§ 70) und der KV (§ 70a) durchzuführen.

3

Abs 3: Für Pflichtversicherte gem § 4 Abs 4 (freie DN), denen der Arbeitsverdienst für längere Zeiträume als einen KM gebührt, ermittelt sich die BGL gem § 44 Abs 8.

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