Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2001, Seite 040

OGH: Ruhen des Pflegegelds

Gemäß § 12 Abs. 5 BPGG und ebenso § 8 Abs. 3 TPGG ist ein Feststellungsbescheid über das Ruhen des Pflegegeldes nunmehr nur dann zu erlassen, wenn dies der Pflegegeldbezieher innerhalb eines Monates nach dem Wegfall des Ruhensgrundes beantragt. Ein solches Verlangen muss wohl ausdrücklich gestellt werden, doch ist bei der Auslegung der betreffenden Erklärung des Anspruchswerbers kein strenger Maßstab anzulegen. – (§ 12 Abs. 5 BPGG, § 8 Abs. 3 TPGG)

( 10 Ob S 96/00 s)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...