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OGH: Pflegegeld
• § 4 a Abs. 1 BPGG ist dahin gehend auszulegen, dass Personen, die nicht eine der in § 4 a Abs. 1 BPGG ausdrücklich angeführten, jedoch eine ihrem Inhalt nach durchaus vergleichbare
S. 40und in ihren Auswirkungen gleichzusetzende Diagnose aufweisen, von der Mindesteinstufung nicht generell auszuschließen sind. § 4 a Abs. 1 BPGG ist analogiefähig. – (§ 4 a Abs. 1 BPGG)
( 10 Ob S 153/00 y)