zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2001, Seite 39

OGH: Ständige Hausgemeinschaft

1. Allein auf Grund der vorübergehenden Abwesenheit des Versicherten während der Arbeitswoche kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine ständige Hausgemeinschaft mit den Familienangehörigen i. S. d. § 269 Abs. 1 Z 2 ASVG nicht mehr bestehe.

2. Bei der Beurteilung der Frage des Bestehens einer ständigen Hausgemeinschaft eines aus Bosnien stammenden, in Österreich tätigen Versicherten, mit seinen in Bosnien verbliebenen Eltern, wird entscheidend sein, ob der Versicherte seinen offensichtlich vor Beginn seiner Tätigkeit in Österreich mit seinen Eltern in Bosnien bestehenden gemeinsamen Haushalt während seiner Tätigkeit in Österreich aufgegeben und den Mittelpunkt seiner Lebensführung nach Österreich verlegt hat. – (§ 269 Abs. 1 Z 2 ASVG)

( 10 Ob S 95/00 v)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...