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ASoK 1, Jänner 2001, Seite 037

OGH: Vorlageantrag an EuGH / Pensionsversicherung

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Fällt die Situation eines Arbeitnehmers, der als Staatsangehöriger eines nunmehrigen Mitgliedsstaates vor dem Beitritt dieses Mitgliedsstaates in einem anderen Mitgliedsstaat unselbständig erwerbstätig war und dort einen Arbeitsunfall erlitten hat, in den Geltungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, wenn der Betroffene nach dem Beitrittszeitpunkt des Mitgliedsstaates einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension stellt und dem Arbeitsunfall anspruchsbegründende Wirkung für die Berufsunfähigkeitspension zukommen kann? Für den Fall der Bejahung der ersten Frage:

2. Sind die Art. 48 Abs. 2 und 51 EWG-Vertrag (jetzt Art. 39 Abs. 2 und 42 EG) sowie die VO (EWG) Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die für den Entfall der Wartezeit für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit neben dem Umstand, da...

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