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Kammerumlagen 2001/DZ
• Kammerumlagen 2001/DZ (§ 122 WKG)
ARD 5175/22/2000: WKÖ.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (= DZ bzw. Kammerumlage II) wird ab um 0,01% (in OÖ um 0,02%) reduziert. Somit z. B. ab in Wien: 0,51% statt vorher 0,52%.