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Grenzgängerkontingent zwischen Österreich und Ungarn erhöht
Durch die Wirtschaftminister Österreichs und Ungarns wurden die für 2001 vereinbarten Quoten im Rahmen des bestehenden bilateralen Grenzgänger- und Praktikantenabkommens in Form eines Notenwechsels festgelegt. Das Grenzgängerkontingent, das es seit 1998 mit Ungarn gibt und die Arbeitsbewilligungen ohne Aufenthaltsgenehmigung mit Ungarn regelt, wurde vom 900 auf 1.200 erhöht. Das Kontingent für Praktikanten, die eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für maximal 18 Monate bekommen können, erhöht sich von 400 auf 600.