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ASoK 1, Jänner 2001, Seite 16

Arbeitslosengeld für Selbständige?

Können Selbständige nach Schließung des Betriebes in finanzielle Not geraten?

Mag. Wolfgang Müller

Selbständig Erwerbstätige können oft unverschuldet oder auch verschuldet in die Lage kommen, die selbständige Erwerbstätigkeit aufzugeben. Meist zwingen sie wirtschaftliche und/ oder gesundheitliche Gründe zu diesem Schritt. Wenn sie noch keinen Anspruch auf eine Leistung der Pensionsversicherung haben, stehen sie oft vor der entscheidenden Frage, von welchem Einkommen sie in Zukunft leben sollen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die noch näher erläutert werden, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, wobei zumindest für die Zeit unmittelbar nach Betriebsschließung eine finanzielle Lösung gefunden werden kann.

Derzeitige Rechtslage

Eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist nur möglich, wenn vor der selbständigen Erwerbstätigkeit eine bestimmte Zeit unselbständiger Erwerbstätigkeit liegt, was meistens zutrifft. Wenn nun ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grund der vorherigen unselbständigen Erwerbstätigkeit gegeben ist und dieser Anspruch vor der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht schon verbraucht wurde, wird er über die Zeit der selbständigen Erwerbstätigkeit „hinübergerettet". Nach Beendigung dieser Tätigkeit kann ei...

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