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ASoK 1, Jänner 2001, Seite 2

Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 1. 1. 2001

Angleichung von Arbeitern und Angestellten – Urlaubsaliquotierung – Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung etc.

Mag. Maria Kaun

Dieser Beitrag soll auf jene arbeits- und sozialrechtlichen Änderungen hinweisen, die bereits im Sommer 2000 bzw. noch früher beschlossen wurden, aber erst mit in Kraft treten. Zur Erinnerung: Mit dem ARÄG 2000 wurde die Angleichung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Arbeiter an die der Angestellten verwirklicht. Im Gegenzug dazu wurde die Urlaubsaliquotierung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung eingeführt.

ARBEITSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Änderungen durch das ARÄG 2000

I. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Für Dienstverhältnisse von Arbeitern, die dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem ABGB, dem Hausangestelltengesetz und dem Hausbesorgergesetz unterliegen, und die ab neu begründet werden, ergeben sich folgende Änderungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

-> Entfall der 14-tägigen Wartefrist,

-> die Dauer der Entgeltfortzahlung wird an diejenige für Angestellte angeglichen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bis 5 Dienstjahre
6 bis 15 Dienstjahre
16 bis 25 Dienstjahre
Nach 25 Dienstjahren
6 Wo. voll + 4 Wo.
8 Wo. voll + 4 Wo
10 Wo. voll + 4 Wo.
12 Wo. voll + 4 Wo.
halb
halb
halb
halb

Der Anspruch besteht bei wiederholter Dienstverhinderung durch Krankheit innerhalb eines Arbeitsjahres nur ...

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