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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

16. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5040-1

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 435 Sitzungen

Sarah Szadrowsky

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Die Regeln über die Nichtöffentlichkeit sind Begleitbestimmungen zur Amtsverschwiegenheit (§ 424, Art 20 Abs 3 B-VG) des jeweils einzelnen Versicherungsvertreters und der Mitarbeiter der SVT (§ 460a). Dies gilt auch für die Sitzungsprotokolle. Nähere Regeln siehe die GO nach § 456a, grundlegend waren die MusterGO nach § 456a Abs 4: siehe die V BMASGK BGBl II 2019/97 für die Konferenz, BGBl II 2019/85 für den VR und BGBl II 2019/84 für die Hauptversammlung. Die GO sind diesen MGO weitgehend nachgebildet.

Ursprünglich war die Möglichkeit der Abwicklung von Sitzungen im Wege von Video- oder Telefonkonferenzen nicht gesetzlich geregelt und es bestanden unterschiedliche Auffassungen darüber, wie eng das Wort „Anwesenheit“ zu interpretieren ist. Mit BGBl I 2024/145 erfolgte eine Ergänzung der Bestimmung um Abs 1a, welcher klarstellt, dass eine Teilnahme mittels Videokonferenz zulässig ist, sofern die Teilnehmenden sich über Schnittstellen in den Räumlichkeiten des jeweiligen Versicherungsträgers bzw bei Sitzungen des Dachverbandes in den Räumlichkeiten eines Versicherungsträgers zuschalten. Diese Einschränkung soll die Vertraulichkeit der Sitzungen gewährleisten. Nach wie vor müssen alle Te...

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