Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Arbeitslosigkeit von nicht abberufenen GmbH-
Geschäftsführern mit beendetem Anstellungsvertrag
Judikaturdivergenz zwischen VwGH und OGH – Wer hat Recht?
VON MAG. DR. REINHARD GEIST
In der Entscheidung vom , 10 Ob S 189/97 k hat sich der OGH ausnahmsweise – nämlich im Zusammenhang mit dem nunmehr in seinem Anwendungsbereich eingeschränkten SUG – zur Frage der Arbeitslosigkeit von solchen GmbH-Geschäftsführer/innen geäußert, deren Anstellungsvertrag beendet wurde, die aber (noch) nicht abberufen worden sind. Im Gegensatz zum für das AlVG zuständigen VwGH meinte der OGH, dass in diesem Fall Arbeitslosigkeit vorliege, auch wenn noch eine Geschäftsführertätigkeit entfaltet werde, dafür aber kein bzw. kein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Entgelt bezogen werde. Demgegenüber betont der VwGH, dass die (aus dem gesellschaftsrechtlichen Bestellungsakt resultierende) Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers (noch) aufrecht sei, weshalb mangels Beendigung des anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG keine Arbeitslosigkeit vorliege. Dies gelte auch dann, wenn faktisch keine Geschäftsführertätigkeiten ausgeübt werden.Es stellt sich nun die Frage, ob die OGH-Entscheidung Anlass dazu geben kann, die VwGH-Judikatur...