Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Aufhebung der Beitragssätze für neue Selbständige in der Pensionsversicherung
Ein kritische Auseinandersetzung mit dem Erkenntnis des G 7–9/00
Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom (G 7–9/00–7) die Beitragssätze in der Pensionsversicherung für neue Selbständige als verfassungswidrig aufgehoben. Da nach Ansicht des VfGH keine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedlichen Beitragssätze der Gewerbetreibendenim Vergleich zu den neuen Selbständigen im Verfahren festgestellt werden konnte, wurde diese Differenzierung als gleichheitswidrig erkannt.
Die Argumentation des VfGH vermag insgesamt nicht zu überzeugen, weil die Kriterien einer sachlichen Rechtfertigung der Differenzierung von Versicherungsbeiträgen nicht erkennbar sind. Die von der Bundesregierung und der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) in ihren Stellungnahmen dargelegten Differenzierungen im Versicherungs- und Beitragsrecht zwischen Gewerbetreibenden und neuen Selbständigen wurden als nicht ausreichend qualifiziert; warum sie jedoch nicht ausreichend seien und welche Differenzierungen vorliegen müssten, um zu einer sachlichen Rechtfertigung zu gelangen, blieb im Dunkeln.
Im Folgenden soll nun auf die einzelnen Differenzierungstatbestände eingegangen werden:
1. Versicherungsrechtliche Unterschiede
Die Pflichtversicherung gemä...