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OGH: Entlassung Vertragsbediensteter
• Ein Vertragsbediensteter, der im Zuge einer Vorsprache bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, während er bereits unter starken Zahnschmerzen litt, im Zusammenhang mit der Verweigerung der Ausstellung eines Krankenscheins lautstarke Äußerungen tätigt wie etwa „Ihr seid doch das Letzte", „Ich brauche euch nur anzuschauen" und „Ihr Burgenländer", verwirklicht keinen Entlassungsgrund. Das Verhalten kann in seinem Gewicht einem dienstlichen Fehlverhalten von vornherein nicht gleichgesetzt werden. Es kommt ihm nicht einmal das Gewicht eines der in § 32 Abs. 2 VBG genannten Kündigungsgründe zu. – (§ 5 Abs. 1 u. § 32 Abs. 2 VBG)
( 9 Ob A 315/99 k)