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GesRZ 2, April 2025, Seite 88

Kunst und Gesellschafts- und Stiftungsrecht

Susanne Kalss

Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht sind offen für die Organisation von künstlerischen Aktivitäten. Neben der erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung sind dabei auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitische Ziele und deren Wirkungen zu beachten. Im folgenden Beitrag werden die Leistungen des Gesellschafts- und Stiftungsrechts für die Kunst mit ausgewählten Beispielen zusammengeführt.

I. Dichten in drei Akten: Drei völlig unterschiedliche Rechtsakte aus der Hand eines Referenten

1. Ernst Lothar (Müller): Recht und Kunst werden zusammengeführt

Ernst Lothar Müller wurde 1890 in Brünn geboren. Er war Burgtheaterdirektor, Direktor der Josefstadt, Verbindungsoffizier der US-amerikanischen Streitkräfte in Wien. Seine Berufslaufbahn startete Ernst Lothar Müller als Jurist. Er war kurz Staatsanwalt in Wels, dann einige Jahre Referent der Legistikabteilung (Department 29) im Handelsministerium. 1938 musste er emigrieren. Es gelang ihm die Flucht und die Reise in die USA. Er trat in die US Army ein und kehrte nach Kriegsende nach Wien zurück.

Ab 1948 war er Regisseur am Burgtheater und Direktoriumsmitglied der Salzburger Festspiele. Ernst Lothar ist Autor der großartigen Romane „Der Engel mi...

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