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OGH: Vertragsklausel / Pensionsansprüche
• Eine Vertragsklausel, wonach die Auflösung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des 55. Lebensjahres jedenfalls zum Verlust einer bereits erworbenen Pensionsanwartschaft führt, kann in Folge ihrer Teilnichtigkeit keine Wirkung auf die vertraglichen Pensionsansprüche eines Arbeitnehmers entfalten. – (§ 879 ABGB)
( 9 Ob A 256/99 h)