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GesRZ 2, April 2025, Seite 72

EBA ändert Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisikomaßnahmen

Die EBA hat den Anwendungsbereich ihrer bestehenden Leitlinien für IKT- und Sicherheitsrisikomanagementmaßnahmen S. 73 aufgrund der Anwendung der DORA ab dem eingegrenzt.

Die DORA hat harmonisierte Anforderungen an das IKT-Risikomanagement eingeführt, die insb für Finanzunternehmen in den Sektoren Banken und Versicherungen gelten. Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und für Rechtsklarheit zu sorgen, hat die EBA ihre Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement für Zahlungsdienstleister geändert, die unter die DORA fallen. Hierzu gehören etwa Banken und E-Geld-Institute. Für andere Zahlungsdienstleister, die nicht vom Anwendungsbereich der angepassten Leitlinien mitumfasst sind, sind weiterhin die bestehenden Regeln der Zahlungsdiensterichtlinie zu berücksichtigen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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