Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EBA ändert Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisikomaßnahmen
Die EBA hat den Anwendungsbereich ihrer bestehenden Leitlinien für IKT- und Sicherheitsrisikomanagementmaßnahmen S. 73 aufgrund der Anwendung der DORA ab dem eingegrenzt.
Die DORA hat harmonisierte Anforderungen an das IKT-Risikomanagement eingeführt, die insb für Finanzunternehmen in den Sektoren Banken und Versicherungen gelten. Um doppelte Anforderungen zu vermeiden und für Rechtsklarheit zu sorgen, hat die EBA ihre Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement für Zahlungsdienstleister geändert, die unter die DORA fallen. Hierzu gehören etwa Banken und E-Geld-Institute. Für andere Zahlungsdienstleister, die nicht vom Anwendungsbereich der angepassten Leitlinien mitumfasst sind, sind weiterhin die bestehenden Regeln der Zahlungsdiensterichtlinie zu berücksichtigen.