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GesRZ 2, April 2025, Seite 69

OGH-Entscheidung zum Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr

In seiner Entscheidung vom , 17 Ob 12/24z, befasste sich der OGH mit einem Fall, in dem eine Aufrechnungsvereinbarung und ein Kaufvertrag hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr „gesamthaft“ zu beurteilen waren.

Der Beklagte war Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer der Schuldnerin (im Folgenden auch: die Gesellschaft). Die Gesellschaft war wiederum Alleingesellschafterin einer schweizerischen GmbH. Im April 2018 übernahm der Beklagte (privativ) eine Verbindlichkeit der Gesellschaft in Höhe von 200.000 € und beglich sie rund zwei Monate später. Am hielt der Beklagte in einer sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Schuldnerin unterschriebenen Aufrechnungsvereinbarung fest, dass er der Schuldnerin ein kurzfristig, aber längstens bis zur Rückzahlung fälliges Darlehen über 200.000 € eingeräumt und zugezählt habe. Es wurde auch vereinbart, dass ihm die Schuldnerin ihre Anteile an der schweizerischen Tochtergesellschaft um 90.917,39 € verkaufen werde. Außerdem erklärte der Beklagte, den Kaufpreis gegen das aushaftende Darlehen aufrechnungsweise zu verrechnen, sodass es sich um 90.917,39 € verringere, und d...

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