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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Geplante Reformen im deutschen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Am präsentierten CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag („Verantwortung für Deutschland“) für die 21. Legislaturperiode der BRD.
In dem über 140 Seiten umfassenden Dokument finden sich auch Vorhaben im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. Insb soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als eigene Rechtsform eingeführt werden. Die Besonderheit dieser Rechtsform soll vorwiegend die unabänderliche Vermögensbindung sein. In Österreich besteht keine derartige Rechtsform und es ist derzeit auch nicht geplant, eine solche einzuführen. Mit der Privatstiftung besteht bereits eine Rechtsform, in der die Besonderheiten der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen durch entsprechende Gestaltung der Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde umgesetzt werden können.
Der Koalitionsvertrag sieht auch vor, dass das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zur Stärkung der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie zur Eindämmung der Missbrauchsmöglichkeit reformiert werden soll. Auch eine Novellierung des Urheberrechts soll vorgenommen werden.