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GesRZ 2, April 2025, Seite 68

Update: Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz

Wie in dieser Rubrik berichtet, wurde am der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 das Aktiengesetz, das SE-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden sollen (Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz - GesLeiPoG), veröffentlicht. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in den Leitungsorganen von börsenotierten Gesellschaften zu erhöhen. So soll ua die bereits bestehende Mindestquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten auf 40 % angehoben werden und in Vorständen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, soll künftig mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein.

Innerhalb der am zu Ende gegangenen Frist wurden 20 Stellungnahmen eingebracht. Bedenken wurden ua im Hinblick darauf geäußert, dass entgegen der Vorschrift erfolgte Bestellungen nicht in das Firmenbuch eingetragen werden dürfen (§ 75 Abs 1a AktG). Dies sei im Firmenbuch mit Blick auf die Information der Öffentlichkeit über bestehende Rechtsverhältnisse „systemwidrig“. Zudem wird eine Übererfüllung der Richtlinie (EU) 2022/2381 gesehen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Universitätsassisten...
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