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Bauträgervertrag ohne Ratenplan mit Einmalzahlung
immo aktuell 2025/15
§ 4 Abs 1 Z 7 BTVG, § 7 Abs 4 BTVG, § 14 Abs 1 BTVG
Die Rechtsauffassung, nach dem Telos des Sicherungsmodells der §§ 9 und 10 BTVG mache es keinen Unterschied, ob im Bauträgervertrag ein den gesetzlichen Bestimmungen des BTVG widersprechender Ratenplan oder gar kein Ratenplan, sondern die Bezahlung des Kaufpreises mit einer Einmalzahlung vereinbart worden ist, ist nicht korrekturbedürftig.
Sachverhalt: [1] Mit einem vom Nebenintervenienten, einem Notar, errichteten Kaufvertrag vom erwarben die Kläger von der Beklagten *Anteile (damit verbunden Wohnungseigentum an der Wohnung Top 2) sowie jeweils *Anteile (damit verbunden Wohnungseigentum an den [im Freien situierten] Kfz-Abstellplätzen AP 4 und AP 5) an einer Liegenschaft. Der vereinbarte Kaufpreis von 322.722 € war binnen 14 Tagen nach Unterfertigung des Kaufvertrags durch die Parteien zur Zahlung an den von den Parteien als Treuhänder bestellten Nebenintervenienten fällig. Nach grundbücherlicher Durchführung dieses Vertrags und vollständiger Pfandlastenfreistellung der Kaufobjekte sollte der Kaufpreis an die Verkäuferin ausbezahlt werden. Die Verkäuferin verpflichtete sich hinsichtlich eingetragener Pfandlasten zur Lastenfreistellung der Kaufobjekte.
[2] Im...