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immo aktuell 2, April 2025, Seite 65

OGH: Wertsicherungsvereinbarung im Individualverfahren nicht unwirksam

Andreas Lex-Bunka

Konnte die Wertsicherung des Hauptmietzinses nach der getroffenen Vereinbarung erstmals mehr als zehn Monate nach Vertragsabschluss des Mietverhältnisses vorgenommen werden, verstößt die Wertsicherungsvereinbarung nicht gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG.

Die Vereinbarung eines Ersatzindex, der anzuwenden ist, wenn der vereinbarte VPI nicht mehr verlautbart werden sollte, ist als eigenständige Klausel iSd § 6 KSchG zu beurteilen, weshalb ihre allfällige Unwirksamkeit nicht den Bestand der Wertsicherungsklausel berührt.

1. Entscheidung des

1.1. Sachverhalt

„Die Verbraucherin M* B* und die Beklagte schlossen am einen unbefristeten Mietvertrag über die Wohnung * ab. Das dem Teilanwendungsbereich des MRG unterliegende Mietverhältnis begann (nach Fertigstellung der Wohnung) am .

Im Mietvertrag wurde in Pkt 3.1 unter der Überschrift ,Monatliches Entgelt (Mietzins), Verrechnungsschlüssel‘ ein ,monatliches Entgelt (Mietzins)‘ in Höhe von ,derzeit‘ 777,77 € vereinbart, wobei als eine der darin enthaltenen Komponenten (neben Betriebskosten, Verwaltungskosten und Umsatzsteuer) der ,Mietzins‘ mit 586,51 € ausgewiesen ist. Der diesbezügliche Unterpunkt a enthält folgende Wertsicherungsklausel:

,Der Mietzin...

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