Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Öko-Zuschlag für ökologische Sanierung von Wohngebäuden
Neuer steuerlicher Anreiz für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen
Mit dem Öko-Zuschlag wurde ein neuer steuerlicher Anreiz zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Umrüstung auf klimafreundliche Heizungssysteme bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden geschaffen. Für die Jahre 2024 und 2025 kann in Höhe von 15 % der ökologischen Investitionen ein steuerlicher Absetzposten zwecks Minderung der Steuerbemessungsgrundlage angesetzt werden.
1. Öko-Zuschlag und Öko-Sonderausgabenpauschale - ein Überblick
Um Sanierungen im Wohnbereich, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme voranzutreiben, wurde mit dem Öko-Sonderausgabenpauschale im Jahr 2022 ein steuerlicher Anreiz für den privaten Wohnbereich geschaffen. Um auch einen steuerlichen Anreiz für Vermieter von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zu schaffen, wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ der Öko-Zuschlag eingeführt.
Aufwendungen, die im privaten Bereich die Inanspruchnahme des Öko-Sonderausgabenpauschales ermöglichen (thermisch-energetische Sanierungen sowie Heizkesseltausch), können nun auch bei vermieteten Wohnobjekten steuerlich berücksichtigt werden. Für in den Jahren 2024 und 2025 getätigt...