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AVR 2, April 2025, Seite 50

Der Mindeststeuerbericht

Die globale Pillar-II-Steuererklärung

Magda Groissenberger

Der Countdown läuft - das erste Geschäftsjahr, für das das MinBestG in Österreich für Unternehmen anwendbar sein kann, ist inzwischen abgelaufen. Für österreichische Geschäftseinheiten, die unter das MinBestG fallen und das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr aufweisen, wird es daher langsam, aber sicher ernst: Bis spätestens ist der Mindeststeuerbericht gemäß § 73 MinBestG für das Wirtschaftsjahr 2024 einzureichen. Grund genug, einen Überblick über die dazu geltenden Meldeverpflichtungen auf nationaler Ebene (dh jene des MinBestG) zu geben, aber auch die Entwicklungen auf Ebene der EU bzw der OECD zusammenzufassen, da sich gerade auf internationaler Ebene einige Neuerungen seit Ende 2024 ergeben haben. Aufgezeigt werden auch die Herausforderungen bzw offenen Fragen in der Praxis, die sich betreffend den Mindeststeuerbericht ergeben.

1. Regelungen des MinBestG zum Mindeststeuerbericht

Das MinBestG dient in Österreich der Umsetzung der von der EU erlassenen „Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union“ (Mindestbesteuerungsrichtlinie oder Pillar-II-Richtlinie), welche auf den von der OEC...

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