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Substanzverluste zwischen nahestehenden Personen im Kontext von § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG
Seit der Einführung des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG mit dem Jahressteuergesetz 2008 sind Substanzverluste im Zusammenhang mit Finanzierungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen regelmäßig Streitpunkt in Betriebsprüfungen. Unklar ist dies betreffend nicht nur, welche Maßstäbe an den Drittvergleich zu stellen sind, sondern auch, welche Darlehenskonstellationen tatsächlich vom Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Sätze 4 und 5 KStG erfasst sind. Dieser Beitrag analysiert daher, ob ausgehend vom Gesetzeswortlaut und veröffentlichter Finanzrechtsprechung (jedwede) Sidestream- oder Upstream-Verhältnisse von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG erfasst werden.
The introduction of Section 8b (3) sentence 4 et. seq. CITC (Körperschaftsteuergesetz) with the German Annual Tax Act 2008 (Jahressteuergesetz), expenses resulting from intra-group financing relationships have been regularly object in German tax audits. It remains unclear not only which requirements are applied to prove the arm’s length principle, but also which financing relationships (e.g. side stream or upstream) are covered by the scope of Section 8b (3) sentences 4 and 5 CITC. Thus, this article analyzes whether side stream and/or upstream financing relationships are covered by law based on the legal ...