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OGH: Kündigung im Konkurs / Schadenersatz
• § 25 Abs. 2 KO i. d. F. des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1994 ist dahin auszulegen, dass bei außerordentlicher Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 Abs. 1 KO und – zufolge der Verweisung auf die dadurch ausgelösten Ansprüche in den §§ 29 AngG und 1162 b ABGB – bei Austritt aus Verschulden des Arbeitgebers der Schadenersatzanspruch nach dieser Bestimmung zusteht. – (§ 25 Abs. 1 und 2 KO)
( 8 Ob S 47/97 p)