Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2025, Seite 642

Begründungspflicht: Zulässigkeit eines Verweises auf andere Abgabepflichtige betreffende BFG-Entscheidungen

Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Normen: §§ 2a, 93 Abs 3 lit a BAO.

S. 643 Sachverhalt und Verfahren: Eine als gerichtlich bestellte Sachwalterin tätige Rechtsanwältin behandelte ihre Sachwalterhonorare als umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, die Entlohnung als Sachwalter sei umsatzsteuerpflichtig.

Das BFG wies die Beschwerde (insoweit betreffend Umsatzsteuer) ab und unterzog nur die Nettoentgelte der Einkommensteuer. In der Begründung verwies das BFG auf eine andere BFG-Entscheidung und erklärte die in jener Entscheidung angeführten Feststellungen, Rechtsgrundlagen und Erwägungen zum „integrierenden Bestandteil“ seiner Beschwerdeentscheidung. Mit späterem Berichtigungsbeschluss änderte das BFG seine Entscheidung dahingehend ab, dass es ua eine andere Bemessungsgrundlage für den Normalsteuersatz (20 %) ansetzte.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde (das Verwaltungsgericht) unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage b...

Daten werden geladen...