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SWK 12, 20. April 2025, Seite 636

Rat verabschiedet DAC 9

Am hat der Rat der EU eine Richtlinie verabschiedet, die die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf die Mindestbesteuerung ausweiten soll (DAC 9). Die DAC 9 setzt gewisse Bestimmungen der Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU (auch: Pillar-II-Richtlinie) um, die sicherstellt, dass Gewinne der größten multinationalen und inländischen Konzerne oder Unternehmen (mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio Euro) mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden.

Die DAC 9 aktualisiert die bestehende EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit und erweitert die Vorschriften zur Steuertransparenz. Sie vereinfacht die Berichterstattung für große Unternehmen, indem sie die zentrale Abgabe eines sogenannten top-up tax information return (TTIR) ermöglicht, dh, ein Unternehmen reicht die Erklärung für die gesamte Gruppe ein. Die DAC 9 führt ein EU-weites Standardformular für die Einreichung des TTIR ein, das dem iZm BEPS entwickelten Formular entspricht.

Die DAC 9 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderli...

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