Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2025, Seite 96

Gesetzliches Vorausvermächtnis und Wiederverehelichung

iFamZ 2025/76

Benedikt Berger

§§ 94, 758 ABGB aF

1. Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder den sonst durch das Vermächtnis Beschwerten.

2. Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Wohnrechts gem § 758 aF ABGB (nunmehr § 745 ABGB) resultiert ebenso wie der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehepartners (§ 747 ABGB idgF) auf dem Familienrecht und hat ebenfalls Unterhaltscharakter. Es erlischt wie das Recht auf Unterhalt bei Wiederverehelichung des Berechtigten (§ 747 iVm § 94 ABGB analog).

(...) [15] 3.1. Zur Frage, ob das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten erlischt, wenn er sich wieder verehelicht, hat der OGH bislang noch nicht ausdrücklich Stellung genommen. In der Entscheidung zu 6 Ob 132/97y konnte diese Frage offengelassen werden.

[16] 3.2. In der L ist umstritten, ob die Wiederverehelichung des Berechtigten zum Erlöschen des gesetzlichen Vorausvermächtnisses führt (Musger in KBB, ABGB7 [2023] § 745 Rz 5; Nemeth in Schwimann/Kodek, ABGB5 [2018] § 745 Rz 21).

[17] 3.2.1. Welser (in Erbrechts-Kommentar [2019] § 745 ABGB Rz 19) geht davon aus, dass das Wohnrecht auch bei einer Wiederverehelichung nicht erlischt. Das Gegenteil müsste auch zu Komplikationen mit § 780 ABGB (A...

Daten werden geladen...