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Wohnungserhaltungsanspruch gegen Dritte - Zwangslage oder doloses Zusammenwirken?
iFamZ 2025/73
1. Inhalt des Anspruchs nach § 97 ABGB ist der Erhalt der Wohnung an sich.
2. § 97 ABGB schafft primär einen Unterlassungs- und allenfalls auch Leistungsanspruch gegen den anderen Ehegatten.
3. Eine Zwangslage iSd § 97 Abs 2 ABGB liegt auch vor, wenn wirtschaftliche Gründe den verfügungsberechtigten Ehegatten zur Wohnungsaufgabe nötigen.
4. Gegen Dritte kann dieser Anspruch nur ausnahmsweise geltend gemacht werden.
5. Voraussetzung dafür ist, dass Dritte den verfügungsbefugten Ehegatten zur Rechtsverletzung verleiten, mit ihm zum Nachteil des anderen Ehegatten zusammenwirken oder ein durch Besitz erkennbares Recht verletzen.
Die beklagte Ex-Gattin bewohnte nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft 2013 bis zur Räumung im März 2022 unentgeltlich eine 209 m2 große, zweigeschossige frühere Ehewohnung auf einem weitläufigen Betriebsgelände, das einer KG gehört hatte. Die KG hatte diese Wohnung an ihre Komplementär-GmbH vermietet, die sie wiederum dem nunmehrigen Ex-Gatten der Beklagten zur Verfügung gestellt hatte. Der nunmehrige Ex-Gatte der Beklagten war Kommanditist der KG sowie Geschäftsführer der GmbH. Nach dem Konkurs der KG 2016 einigten sich der Masseverwalter und die vom damaligen Mann...