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Prozessführung unter Erwachsenenvertretung: Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Schutz
iFamZ 2025/67
Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vergleichs erfordert eine Abwägung zwischen dem subjektiven Willen des Betroffenen und seinem objektiven Wohl. Während Interessen und Wünsche des Betroffenen grundsätzlich zu berücksichtigen sind, kommt bei wirtschaftlichen Entscheidungen dem Schutz vor erheblichen Vermögensnachteilen besonderes Gewicht zu.
Beim Betroffenen besteht eine psychische Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis mit einem psychotischen Zustandsbild. Er hat ua die Vorstellung, dass sich eine Gruppe von Menschen zusammengeschlossen hat, um seine Existenz zu vernichten, und er ständig gemobbt wird. Aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung ist er der Vorstellung verhaftet, Schadenersatzklagen gegen diverse Personen und Unternehmen zufolge angeblicher Verfolgungs- und Mobbinghandlungen einbringen zu müssen. Aus diesem Grund fordert er die für ihn bestellte Erwachsenenvertreterin regelmäßig auf, Klagen einzubringen und Verfahrenshilfeanträge zu stellen. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der der im zugrunde liegenden Ausgangsverfahren gegen eine Elektrotechnik und Maschinenbau GmbH abgeschlossene ...