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Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2025/63
Wird während der Schwangerschaft zwischen der in einem befristeten Dienstverhältnis stehenden Schwangeren und ihrem Dienstgeber eine Vereinbarung getroffen, dass zwar das befristete Dienstverhältnis nicht verlängert, aber bis zum Ende des Beschäftigungsverbots aufrecht bleibt, liegt bis zur Geburt des Kindes ein den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld begründendes Dienstverhältnis (und nicht bloß ein Scheindienstverhältnis) vor, selbst wenn der Arbeitgeber auf die Dienstverrichtung der Schwangeren verzichtet.