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Betreuungsverträge einer Kinderkrippe bzw eines Kindergartens - Klauselkontrolle
iFamZ 2025/58
§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 1, Abs 2 Z 1, Abs 3 KSchG
Die von einem von Land und Stadt geförderten Verein in einem Vertragsformblatt verwendeten Klauseln eines Betreuungsvertrags für Kinder in einer Kinderkrippe bzw einem Kindergarten unterliegen der Klauselkontrolle im Rahmen eines vom Verein für Konsumenteninformation angestrengten Verbandsklageverfahrens.
Der OGH sah folgende im Formblatt für den Betreuungsvertrag enthaltenen Klauseln als unwirksam an:
Die Klausel über einen Einschreibungsbetrag iHv 300 €, der „das Informationsgespräch, die Einschreibungsadministration und den Kennenlernprozess zwischen Eltern, Kind und Pädagogen abgilt und daher jedenfalls von einer Refundierung ausgenommen ist“, ist wegen des Charakters als Zusatzentgelt für Leistungen, die mit der Vertragsbegründung üblicherweise verbunden sind und keine Mehrleistungen sind, sowie aufgrund des undifferenzierten Ausschlusses einer Refundierung gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.
Der Verlust der Kaution bei Nichtinanspruchnahme des reservierten Platzes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ist ebenfalls gröblich benachteiligend, weil nicht nach den Gründen für die Nichtinanspruchnahme differenziert wird und das be...