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Anrechnung des Karenzurlaubes bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen?
• Anrechnung des Karenzurlaubes bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen? (§ 15 Abs. 2 MSchG, § 7 EKUG)
ecolex 11/99, 786 f.: Artikel von Bernhard W. Gruber.
Der Autor meint (überraschend), dass derzeit der erste Karenzurlaub entgegen dem Gesetzeswortlaut wegen Diskriminierung von Frauen (Art. 141 EGV) im Ausmaß von bis zu sechs Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen sei. Schrank (in: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht29, Stand Jänner 2000, 372) dürfte mangels Erwähnung diese Anrechnungspflicht – ebenso wie die herrschende Praxis – nicht bejahen.