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iFamZ 2, April 2025, Seite 69

Unterhaltsvorschüsse für ukrainisches Kind

iFamZ 2025/51

§ 2 Abs 1 UVG; § 9 Abs 3 IPRG; Art 13 Abs 2 RL 2001/55/EG

Ein Kind, das im Juni 2023 mit seiner Mutter aus der Ukraine nach Österreich geflohen ist und hier nach der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG vorübergehenden Schutz genießt, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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