Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2025, Seite 68

Flüchtlingseigenschaft eines Kindes mit brasilianischer Staatsangehörigkeit

iFamZ 2025/50

§ 2 Abs 1 UVG; § 9 Abs 3 IPRG

Der Umstand, dass der Sohn einer Georgierin und eines Syrers aufgrund seiner Geburt in Sao Paulo die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt, steht seiner vom Vater abgeleiteten Flüchtlingseigenschaft nicht entgegen. In diesem Fall hat das Kind Vorbringen zu den konkreten Fluchtgründen des Vaters und den S. 69 Voraussetzungen für eine Ableitung seiner Flüchtlingseigenschaft zu erstatten.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
Daten werden geladen...