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Keine Umstandsänderung durch Inflation
iFamZ 2025/46
Bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen trifft die Kaufkraftminderung beide Seiten in gleichem Maße, weshalb sie für sich allein weder einen Grund für eine Erhöhung des Unterhaltsanspruchs noch für eine Minderung der Unterhaltsverpflichtung bilden kann.
Die Aussage zur Neutralität der Inflation bezieht sich auf die Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzmethode. Wird die Höhe des Unterhalts (etwa im Fall eines Unterhaltsstopps) allein nach dem Bedarf bemessen, kann die inflationsbedingte Erhöhung des Bedarfs beim unterhaltsberechtigten Kind sehr wohl einen Grund für eine Unterhaltserhöhung wegen geänderter Verhältnisse bilden (1 Ob 181/24k, iFamZ 2025/47, 67).
Matthias Neumayr