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iFamZ 2, April 2025, Seite 53

Vom Programm zur Ausführung

Robert Fucik

Vom Regierungsprogramm zur angelobten Bundesregierung - dieser wesentliche Schritt wurde seit Redaktionsschluss des letzten Hefts der iFamZ gesetzt, und die Verwirklichung des Programms, dessen familienrelevanten Teile wir hier vorstellen (Fucik, iFamZ 2025, S 56 ff), geht nun los. Teile davon strahlen auch schon auf dieses Heft aus, das wieder mehr literarische Beiträge bietet als zuletzt.

Das betrifft insbesondere die im Editorial des letzten Hefts schon angesprochene Eherechtsreform. Wo es in Europa noch Verschuldensscheidungen - bevorzugt sollte der Begriff Zerrüttungsscheidung mit Verschuldensgrundlage werden - gibt und wo andere Scheidungsgründe allein bestimmend sind, zeigt der Beitrag von Bögner (iFamZ 2025, S 90 ff) auf. Mit rechtsvergleichender Betrachtung wollen wir in absehbarer Zeit über die Gestaltung des nachehelichen Unterhalts informieren. Ein besonderer Scheidungsgrund wurde eben vom EGMR in Bezug auf die französische Rechtslage abgestraft: Die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs könne nicht zu einer Verschuldensscheidung führen, verstieße ein solcher doch gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung (EGMR , H.W. gg Frankreich, Bsw 13805/21, iFamZ 2025/43, 63). Was ...

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