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Nigischer

Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5170-5

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz (1. Auflage)

S. 1955. Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgerichtshof

5.1. Einleitung

Der VwGH erkennt über

1.

Revisionen gegen das Erk eines VwG wegen Rechtswidrigkeit (zu Beginn der Geschäftszahl durch die Buchstabenfolge „Ro“ für ordentliche Revision bzw die Buchstabenfolge „Ra“ für außerordentliche Revision ersichtlich);

2.

Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein VwG (zu Beginn der Geschäftszahl durch die Buchstabenfolge „Fr“ ersichtlich);

3.

Kompetenzkonflikte zwischen VwG oder zwischen einem VwG und dem VwGH (zu Beginn der Geschäftszahl durch die Buchstabenfolge „Ko“ ersichtlich).

Inwieweit gegen Beschlüsse der VwG Revision erhoben werden kann, bestimmt das die Organisation und das Verfahren des VwGH regelnde besondere Bundesgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG). In Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben enthält das VwGG die organisations- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen betreffend den VwGH. Soweit im VwGG nicht anderes bestimmt ist, ist auf das Verfahren vor dem VwGH das AVG anzuwenden.

Mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde ein Zulassungsmodell für Rechtsmittel an den VwGH eingeführt. Die Beschwerde wurde durch die Revision abgelöst,...

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