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Nigischer

Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5170-5

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Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz (1. Auflage)

S. 1593. Die abgekürzten Strafverfahren

3.1. Einleitung

Das VStG sieht drei Möglichkeiten vor, Strafverfahren auf abgekürzte Weise zu erledigen. Es handelt sich um die Strafverfügung, die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung. Allen drei Erledigungsarten ist gemeinsam, dass ein Ermittlungsverfahren, im Zuge dessen der Beschuldigte seine Rechte wahren kann, nicht durchgeführt wird, sondern die bestrafende Erledigung ohne seine Einbeziehung getroffen wird.

Die drei Erledigungsarten unterscheiden sich hinsichtlich der Höhe der damit zu verhängenden Geldstrafe, der zur Bestrafung befugten Stelle und des Rechtsschutzes.

Alle drei Erledigungsarten werden als Bescheide qualifiziert, wobei mehrere Stimmen die Anonymverfügung als Rechtsakte sui generis qualifizieren - genauso wie die Organstrafverfügung - bzw Letztere als Diversion verstehen.

Zur Organstrafverfügung führte der VwGH aus, dass eine solche einem Bescheid nicht gleichzuhalten ist. Wesentlich ist, dass alle drei Erledigungsarten nicht mit Beschwerde anfechtbar sind, sondern entweder im Falle eines Einspruches oder durch Nichtbezahlung der verhängten Strafe binnen einer bestimmten Frist aus dem Rechtsbestand ausscheiden („gegenstandsl...

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