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Nigischer

Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5170-5

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Praxishandbuch VStG I Verwaltungsstrafgesetz (1. Auflage)

S. 1022. Das ordentliche Strafverfahren vor der Behörde

2.1. Einleitung des Strafverfahrens

Zum Beginn eines Verwaltungsstrafverfahrens kommt es wegen einer Anzeige eines Dritten (Sachverhaltsdarstellung) oder von Amts wegen. In weiterer Folge wird eine Verfolgungshandlung gesetzt, an die Rechtswirkungen geknüpft sind, wie die Begründung der Beschuldigtenstellung oder der Beginn der Verjährung. Nach der stRsp liegt eine Verfolgungshandlung vor, wenn eine Anzeige dem erschienenen Vertreter des für einen bestimmten Tag geladenen Beschwerdeführers im Wege der Akteneinsicht durch die erstinstanzliche Behörde zur Kenntnis gebracht wird. Die bloße Akteneinsicht wie auch das bloße Zurkenntnisbringen des Akteninhaltes, insb der Anzeige, wiederum stellt für sich allein aber noch keine taugliche Verfolgungshandlung dar. Damit eine solche vorliegt, muss in der Anzeige die Tat hinsichtlich aller der späteren Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben und das Zurkenntnisbringen mit der Aufforderung zur Rechtfertigung verbunden sein.

Eine Anzeige erfolgt über einen Dritten, der der Behörde einen Sachverhalt zur Kenntnis bringt. Als Beispiele können ein besonders gefährliches...

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