Zuschüsse in der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2025
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S. 915. Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen aus Perspektive der betriebswirtschaftlichen Steuerwirkungslehre
5.1. (Nachträglich) festgestellte Umsatzsteuer wird zum Kostenfaktor für den Zuschussempfänger (Leistungserbringer)
Häufig wird ein Zuschuss von den beteiligten Parteien zunächst als echter, nicht steuerbarer Zuschuss beurteilt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung - regelmäßig erst Jahre später - kommt es nicht selten vor, dass ein Zuschuss als im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch stehend beurteilt wird. Die Folge ist, dass der Zuschuss steuerbar ist. Dem Zuschussempfänger (Leistungserbringer) wird nachträglich die entsprechende Umsatzsteuer in Rechnung gestellt; als Steuerschuldner hat dieser die Umsatzsteuer abzuführen. Die Steuerbarkeit führt dazu, dass nunmehr für die vom Leistungserbringer bezogenen Eingangsleistungen insofern grds auch der Vorsteuerabzug zusteht. Für die nachträglich erhobene Umsatzsteuer steht dem Leistungserbringer hingegen kein Vorsteuerabzug zu: Es handelt sich dabei nicht um Umsatzsteuer iSd § 12 Abs 1 UStG, die von anderen Unternehmern an den Leistungserbringer für an ihn erbrachte Leistungen in einer Rechnung gesondert ausg...