Zuschüsse in der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2025
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S. 72. Relevante Grundprinzipien
2.1. Ziel und Zweck der Umsatzsteuer
2.1.1. Relevanz systembildender Prinzipien
Die Interpretation von Rechtsnormen erfolgt im Allgemeinen durch eine wörtliche, logische, systematische und teleologische Auslegung. Die Auslegungsmethoden erfordern, dass dem Gesetz systembildende Prinzipien und übergeordnete Wertungen zu entnehmen sind. Folglich ist zunächst zu erörtern, welchen Grundprinzipien die Umsatzsteuer folgt.
2.1.2. Umsatzsteuer als Verkehrsteuer und Verbrauchsteuer
Im Allgemeinen knüpfen Verkehrsteuern an bestimmte Rechtshandlungen oder tatsächliche Handlungen an, wobei ihr Steuergegenstand primär Vorgänge des Rechtsverkehrs oder des Wirtschaftsverkehrs sind. Verbrauchsteuern hingegen erfassen den Verbrauch bestimmter Güter im Inland, wobei Verbrauch im Allgemeinen die Verwendung eines Gutes oder das Verbrauchen oder Aufbrauchen eines Gutes bezeichnet.
Gegenstand von Diskussionen war lange Zeit, ob die USt den Verkehrsteuern oder den Verbrauchsteuern zuzuordnen ist. Der VwGH erkennt in der Umsatzsteuer sowohl Merkmale der Verkehrsteuer als auch der Verbrauchsteuer und führt aus: „Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine mit der Technik einer Verke...