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Tarifeinheit oder Tarifvielfalt im ungegliederten Mischbetrieb?
• Tarifeinheit oder Tarifvielfalt im ungegliederten Mischbetrieb? (§ 9 Abs. 3 ArbVG, § 26 Z 4 EStG, § 49 Abs. 3 Z 1 und 2 ASVG)
JBl. 12/1999, 781 – 791: Artikel von Dieter Weiß.
Wer sich u. a. für folgende Fragen interessiert, sollte sich die Zeit nehmen, diesen Beitrag durchzulesen:
– Welcher Kollektivvertrag gilt, wenn in einem Mischbetrieb zwei Gewerbeberechtigungen vorliegen?
– Inwieweit sind Montage-/Schmutzzulagen und dergleichen beitragsfrei, wenn der kollektivvertragliche Anspruch nur für einen Teil der Mitarbeiter festgelegt ist?
– Wie können überlassene Arbeiter zeitlich unbegrenzt steuerfreie Diäten bekommen?
Folgt man dem Autor (letzter Satz des Artikels), würde es ausreichen, wenn ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zusätzlich z. B. eine (geringfügige) Handelstätigkeit ausübt – und schon könnten durch die dann zwingend unmittelbare Anwendung des Handels-KV dessen Diäten für alle Arbeiter des Unternehmens zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden. Abgesehen von der Frage, ob das arbeitsrechtlich sinnvoll ist, ist zu bezweifeln, ob der VwGH es akzeptieren würde (vgl. Weiß, a. a. O., 783).