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Künstler - Sozialversicherung
• Künstler – Sozialversicherung
BMAGS v. ; ARD 4889/14/97; HVSVT v. , Zl. 32-51.1/98 Ch/Mm; Der Wirtschaftstreuhänder 6/99, 25: Artikel von Christine Holzinger.
Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Künstler werden übersichtlich dargestellt.
Anm.: Bei der Berechnung der Beiträge der gemäß § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG Pflichtversicherten haben sich die Gebietskrankenkassen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bei den Mindestbeiträgen früher an die gewerbliche Mindestbeitragsgrundlage (Wert 1999: 14.009 S, Wert 2000: 14.289 S) angelehnt. Diese Anlehnung rührt daher, dass bei einem geringeren Einkommen die Voraussetzungen „Hauptberuf" bzw. „Haupteinnahmequelle" nicht glaubhaft erscheinen. In einer Besprechung beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger wurde diese „Praxisgrenze" i. Z. m. der Regelung für „neue Selbständige" auf deren Versicherungsgrenze (7.400 S) herabgesetzt (siehe auch Gründler, Die Pension3, 1999, 24 oben).
Die Wortfolge „Musiker und" in § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG i. d. F. BGBl. Nr. 157/1958 wurde vom VfGH (, G 36/99; in: ARD 5089/15/2000) übrigens genau deshalb aufgehoben, weil die Versicherungsgrenze und die Mindestbeitragsgrundlage ...